Startseite arrow News/Blog arrow Datenspeicherung unzulässig
Folge uns auf Twitter
Service Payment

Letzte Kommentare

Webhosting Preisvergleich
Webhosting Vergleich
Ein Webhosting Vergleich sollte immer aktuell sein. Hier meine ich...
10/05/12 16:59 Mehr...
Von Daniela Fink

Galerie Plugin für Joomla!
Konflikt
Hallo Jenny, das könnte ein Konflikt mit einer anderen Erweiterung...
28/04/12 16:27 Mehr...
Von Ahadesign

Datenspeicherung unzulässig

PDF Drucken E-Mail
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 
 
Geschrieben von GL, am 02-10-2007 10:32
Views 2475    

Datenspeicherung unzulässig

Die Speicherung der Daten von Website-Besuchern ist nicht erlaubt.

Dem Bundesjustizministerium wurde in einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Berlin untersagt, Daten über das Nutzerverhalten von Webseiten-Besuchern zu erheben.

Das Bundesjustizministerium (BMJ), speicherte bisher über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des Nutzungsvorganges hinaus. Dagegen hat jetzt ein Anwender geklagt und Recht bekommen.

Demnach ist es dem BMJ nicht mehr erlaubt, die IP-Adresse oder Datum und Uhrzeit eines Abrufes zu speichern. Auch der Name einer Datei oder die übertragene Datenmenge darf nicht mehr pesonifiziert archiviert werden. Zwar ist dieses Urteil eine Einzelfall-Entscheidung, wie die Richter betonten. Dennoch dürfte die richterliche Entscheidung eine gewisse Signalwirkung erzeugen.

Wer sicher vor Abmahnungen sein möchte sollte sicherstellen, nicht selbst Daten von Usern zu speichern. Jedoch ist es nach wie vor erlaubt, Daten für eine Geschäftsabwicklung zu erheben. Dies trifft zum Beispiel bei einem Online-Shop zu. Aber auch diese Daten dürften dann nicht mehr dauerhaft gespeichert werden.

Die großen Portale Google, Amazon, eBay usw. werden wohl nicht auf ihre Datenspeicherungen verzichten. Hinter solch großen Firmen steckt aber auch genug finanzielles Potenzial, um es mal drauf ankommen zu lassen.

Nicht nur das BMJ, sondern auch andere Regierungsstellen erlauben sich die personifizierte Datenerhebung. Da wäre es nicht verwunderlich, wenn noch einige Gerichtsverhandlungen zur Klärung der Rechtslage anstünden.


Letztes Update: 21-11-2010 18:37

Artikel in eigener Website zitieren Drucken Als E-mail versenden Ähnliche Artikel Als Lesezeichen auf  del.icio.us speichern

Benutzerkommentare (0) RSS feed Kommentar

Keine Kommentare vorhanden

Fügen Sie Ihren Kommentar hinzu



mXcomment 1.0.7 © 2007-2012 - visualclinic.fr
License Creative Commons - Some rights reserved
< zurück   weiter >