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recht-fuer-fotografen-buchcoverWer mit offenen Augen durchs Leben geht, bekommt ständig interessante Motive vor die Linse. Doch längst nicht alles darf einfach so fotografiert und mit Bildbearbeitung manipuliert werden. Andersrum hat der Fotograf aber auch Rechte an seinen Werken. Ein komplexes Thema, welchem man sich nicht verschließen sollte. Mit seinem nunmehr in der dritten Auflage beim Rheinwerk-Verlag erschienenen Buch "Recht für Fotografen - Der Ratgeber für den fotografischen Alltag", klärt der Autor Wolfgang Rau kompetent und verständlich auf. Wir haben ein druckfrisches Exemplar erhalten und zeigen, was das Werk zu bieten hat.

Rechte und Pflichten für Fotografen!

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Nicht alles darf fotografiert werden. Ist es erlaubt, heißt das noch lange nicht, die Fotos überall veröffentlichen zu dürfen. Rechte müssen beachtet werden und die hat auch der Fotograf an seinen Werken. Um Fehler und daraus resultierende Konsequenzen zu vermeiden, sollte man sich zumindest einigermaßen auskennen und das schafft man auch, ohne selbst Jurist sein zu müssen, wie der Autor des hier vorgestellten Buches einer ist.

Als Rechtsanwalt sowie ehrenamtlicher Präsident und Justiziar des deutschen Verbandes für Fotografie, ist der Autor und leidenschaftliche Fotograf Wolfgang Rau, ein kompetenter und anerkannter Spezialist, wenn es um Foto- und Bildrecht geht. Bereits in der dritten Auflage ist sein Buch "Recht für Fotografen" erschienen. Natürlich wurde es auf den neuesten Stand gebracht, wurde aber auch erweitert, z.B. um die neue Drohnen-Verordnung.

Mit 477 Seiten, welche sich über neun Kapitel plus Anhang erstrecken, erhält man ein umfangreiches Werk mit vom Rheinwerk-Verlag gewohntem, überaus praktischem Lesebändchen. Es gibt Auszüge aus Gesetzestexten und Urteilen sowie Muster zu Verträgen. Zahlreiche Beispielfotos und Tipp-Kästen lockern das Werk auf. Außerdem können weitere Materialien auf der Produktseite zum Buch heruntergeladen werden.

Einige Merkmale des Buches sind:

  • Beispiele, Merksätze und Empfehlungen
  • Foto- und Bildrecht verständlich erklärt
  • Panoramafreiheit, Multicopter, Straßenfotografie usw.
  • Regeln und Urteile zu allen Genres und Motiven
  • Hinweise zu Abmahnungen und Schadensersatz
  • Vertragsgestaltung

 

Derzeit ist die aktualisierte und erweiterte dritte Auflage "Recht für Fotografen" beim Rheinwerk-Verlag für 39,90 Euro erhältlich. Als E-Book ist es mit 35,90 Euro etwas günstiger. Noch mehr lässt sich mit dem Bundle aus Buch und E-Book zu einem Preis von 44,90 Euro sparen.

Übersicht, Inhaltsverzeichnis, Vorwort

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Das Buch beginnt mit einem offensichtlich beim Rheinwerk-Verlag bewährten System. Nach kurzem Vorwort des Lektors und einer groben Übersicht mit Seitenzahlen zu den Kapiteln und dem Anhang, bekommt man ein detailliertes Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben auch zu sämtlichen kleineren Abschnitten präsentiert. Daran schließt sich auf einer Seite ein kurzes Geleitwort des Chefredakteurs der Zeitschrift PHOTOGRAPHIE an, der voll des Lobes zum Buch ist.

Mit einem Vorwort über fast zwei Seiten zur dritten Auflage richtet sich Wolfgang Rau dann an die Leser und erklärt, warum er in dieser Ausgabe des Buches auch auf gesetzliche Maßnahmen für unbemannte Flugobjekte bzw. Drohnen eingeht und Straßenfotografie stärker berücksichtigt. Ansonsten werden noch einige weitere Neuerungen für die dritte Auflage angesprochen.

Einleitung

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Weiter geht es mit einer ungewöhnlich langen Einleitung über zehn Seiten. Hier klärt der Autor auf, wie es zu diesem Buch kam und weist auf viele Fehlinformationen und daraus entstandene Legenden hin. Wie man weiterhin erfährt, ist es dem Autor ein Anliegen, stets verständlich auch für Nichtjuristen zu schreiben und dennoch ausreichend detailliert zur Sache zu kommen. Ein schwieriges Unterfangen, weshalb höchst kompetente und gleichzeitig gut vermittelnde und umfassende Lektüre zum Thema so gut wie nirgends zu finden ist, wie auch der Autor meint.

Diese Lücke möchte der Autor also offensichtlich schließen und einen Gesamtüberblick über Rechte und Pflichten für Fotografen darbieten, welche sowohl im Profi-, als auch im Hobbybereich relevant sind. Man erfährt auch, was das Buch nicht soll und nicht kann und wie man es benutzen sollte. Laut Autor muss das Werk nicht von Anfang bis Ende gelesen werden. Auch ein Kapitel mittendrin kann ohne Verständnisprobleme angesprungen werden, sofern zumindest Kapitel 1 gelesen wurde oder bereits verstanden wird. In der Einleitung werden dann noch alle Kapitel und der Anhang kurz angesprochen.

Urheberrecht

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Das erste Kapitel sollte man also auf keinen Fall auslassen, sofern man nicht bereits über die gesetzlichen Grundlagen ausreichend informiert ist. Hier werden sämtliche Begrifflichkeiten und Bezeichnungen erklärt, welche in den späteren Kapiteln wieder auftauchen und für das weitere Verständnis sehr wichtig sind. Das Kapitel trägt den Titel "Urheberrecht" und geht auf die Rechte und Grenzen des Fotografen ein.

Sehr interessant ist der historische Abriss zum Urheberschutz, welcher unter anderem erste Regelungen von Anfang des 18. Jahrhunderts aufzeigt. Im Folgenden geht es um den Schutzbereich und Umfang des Urheberrechts und Begriffe wie Werke, Lichtbildwerke, Schöpfungshöhe, Gestaltungshöhe usw. Man erfährt, was mit "Kleine Münze" gemeint ist und dass vieles Auslegungssache sein kann. Anhand kleiner Beispiele mit Fotos werden angesprochene Urteile gut nachvollziehbar, auch wenn sie für den Laien nicht immer plausibel erscheinen dürften.

Kleine Textboxen fassen die wichtigsten Aspekte des Geschriebenen kompakt zusammen, was äußerst hilfreich für das spätere Nachschlagen ist. Man erfährt auch, was es mit dem Copyrightzeichen aufsich hat. Es geht um Nutzungsrechte, Rückrufrecht, Arbeitsverhältnisse, Nachweise, Bilderklau und vieles mehr. Immer wieder wird darauf hingewiesen, wie wichtig schriftliche Vereinbarungen sind. Bereits dieses erste Kapitel ist sehr umfangreich und es werden Dinge angesprochen, von denen man vielleicht gar nicht vermutet hätte, dass es sie gibt. Hat man das Kapitel durch, weiß man nicht nur, was mit verwaisten oder entstellten Werken gemeint ist. Man kennt dann die für Fotografen relevanten Teile des Urheberrechts.

Natur, Architektur, Sachen und Tiere

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Mit den wichtigen Grundlagen aus Kapitel 1 sind die nachfolgenden Rechtsfragen zur Sachfotografie nun gut zu begreifen. Unter dem Titel Natur, Architektur, Sachen und Tiere, wird der Bogen vom Hausrecht bis zur Panoramafreiheit gespannt. Zunächst zeigt der Autor auf, was wohl die meisten Menschen ganz intuitiv denken, wenn es um Rechte und Pflichten des Fotografen geht. Dass man dabei oft falsch liegt, werden die meisten Leser sicher schon vermuten.

Bebilderte Beispiele werden aufgezeigt und es wird oft die Internetadresse zu den originalen Gesetzestexten angegeben. Diese Texte zu lesen, dürfte einigermaßen mühsam und für den Laien schwierig sein und das ist dank des Buches auch nicht wirklich nötig. Natürlich wird zu jedem Beispiel auch erklärt, was erlaubt ist und was nicht. Dabei ist der Autor wirklich sehr genau und bringt seine Ausführungen doch recht verständlich an den Leser. Erläutert werden Unterschiede zu Vorschriften für Sachen und Tiere.

Einen wichtigen Platz nimmt das Hausrecht ein, welches mit einem bebilderten Beispiel zum Schloss Sanssouci untermauert wird. Auch wird erläutert, was mit privaten Zwecken gemeint und erlaubt ist. Praxisnah sind die Hinweise zum Fotografieren in Zoos und Tierparks sowie in Hotels. Der Autor macht ebenso auf die rechtlichen Unterschiede bei Innen- und Außenaufnahmen sowie auf Beschränkungen bei Theater- und Konzertaufnahmen aufmerksam. Bemerkenswert sind die diversen Fälle von Ausnahmen für die Presse, die es zum Glück für unsere Demokratie gibt. Weitere Themen sind das Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Sachen, das Fotografieren von Geldscheinen, die Privat- und Intimsphäre, gesetzliche Fotografierverbote und vieles mehr.

Mithilfe eines Beispielfotos stellt Wolfgang Rau die Frage, ob sich der Architekt gegen das Foto wehren kann und gibt in mehreren Beispielfällen ausführlich Antworten nicht nur zur Panoramafreiheit. Eine spannende Frage ist doch, ob Graffiti der Panoramafreiheit unterliegen? Natürlich erhält man auch dazu eine adäquate Antwort. Kurios erscheint die Rechtslage beim Fotografieren des Eifelturms in Paris. Hier wird offensichtlich zwischen Tag und Nacht unterschiedlich geregelt.

Immer wieder trifft man auf Beispiele, welche man so nicht für möglich gehalten hätte. So ist das Buch nicht nur informativ, sondern auch überaus spannend. Sehr schön zu lesen ist die persönliche Fotochronik des Autoren über drei Tage in Paris. Daran schließen sich wertvolle Hinweise zu diversen anderen europäischen Ländern an, welche mit der Panoramafreiheit oft ganz anders verfahren. Gut zu wissen für Urlaubsreisen ist auch, ob für in Deutschland veröffentlichte Bilder auch deutsches Recht oder das Recht des Urlaubslandes in dem das Foto gemacht wurde, gilt. Schließlich kümmert sich der Autor am Ende des Kapitels nicht weniger ausführlich, um den Marken- und Designschutz. Was darf man zeigen und was gar verändern?

Menschen

menschen

Das dritte Kapitel nimmt einen sehr großen Bereich des Buches ein, was dem komplexen Thema zum Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eigenen Bild gerecht wird. Natürlich geht es zunächst um den Unterschied zwischen Sachen und Menschen bezüglich der Fotografie. Angesprochen werden auch die Kriterien in anderen Kulturen. Wär hätte gedacht, dass bereits das Belauern mit der Kamera ein Problem darstellt? Dass man Personen nicht ohne Einwilligung fotografieren sollte, ist dagegen sicher der Mehrheit bekannt. Im Buch erfährt man zu diesen Dingen sehr genau, warum es so ist, wie es ist und kann dieses vertiefte Wissen für viele möglicherweise eintretende Situationen gut gebrauchen.

Auch in diesem Kapitel sind wieder diverse praxisnahe Beispiele für Profis und Hobbyfotografen aufgeführt. Zum Beispiel eine prominente Gerichtsentscheidung zu Caroline von Monaco bzw. jetzt Caroline von Hannover, aber auch eine Entscheidung, welche sich mit ungenehmigten Fotos zu Beweiszwecken befasst. In weiteren detaillierten Ausführungen geht es um Gruppenaufnahmen, das Abbilden von Minderjährigen, Nackten und um die Paparazzo-Fotografie. Hierzu sind immer wieder Auszüge von Begründungen der Gerichte abgedruckt. Auch die Neuregelungen zum Fotografieren hilfloser Personen wie z.B. Unfallopfer werden erläutert.

Wie im gesamten Buch, fassen Textkästen das Besprochene immer schön kompakt zusammen und bieten damit auch nach dem Lesen des Buches, eine schnell zu findende Informationsquelle mit den wichtigsten Aussagen. Beim Recht am eigenen Bild macht der Autor wieder einen kurzen Ausflug in die Historie zu Otto von Bismarck und klärt dann über den Unterschied zwischen Bildnis und Bilder auf. Relevant für eine erlaubte Erstellung und Veröffentlichung von Fotos ist auch die Erkennbarkeit, welcher der Autor viele Seiten widmet und dabei auch auf Themen wie Doppelgänger eingeht. Das Kapitel setzt sich fort mit der Einwilligung bei Bildnissen Verstorbener und Minderjähriger und auch zur Kinder- und Jugendpornografie erfährt man so einige Dinge.

Spannend sind auch die Ausführungen zu Nacktaufnahmen, welche vom und mit Einwilligung des Partners entstanden sind und deren Beziehung nicht mehr besteht. Für viele Fotografen dürfte auch das Thema Bildbearbeitung und mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen relevant sein. Desweiteren wird auf den Begriff der Zeitgeschichte sowie auf Straßenfotografie eingegangen und noch so viele Dinge angesprochen, dass sie in dieser Rezension unmöglich untergebracht werden können, ohne diese selbst zu einem Roman werden zu lassen. Wie gesagt, ist dieses dritte Kapitel sehr komplex und umfangreich und lässt offensichtlich nichts aus.

Foto- und Bildrecht im Internet

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Im vierten Kapitel dreht sich alles um das Internet und im Speziellen um soziale Netzwerke. Sicher zurecht weist Wolfgang Rau darauf hin, wie leichtsinnig mit Daten und natürlich Fotos auf Facebook und Co. umgegangen wird und es gravierende Konsequenzen geben kann. Am Beispiel von Facebook werden gleich zu Anfang die Bildrechte besprochen und der Autor weist auf den vollständigen Kontrollverlust durch die Abgabe sämtlicher Bild-Rechte hin, die Facebook seinen Mitgliedern abverlangt. Zusätzlich hat sich Facebook offensichtlich derart abgesichert, dass bei eventuellen Problemen mit Fotos, die Mitglieder und nicht der US-Konzern haften. Wer seine Bilder selbst vermarkten will, wird sie deshalb niemals bei Facebook einstellen.

Unschöne Praktiken, von denen sich auch Ahadesign.eu gerne distanziert und deshalb bis heute lediglich bei Twitter ohne Fotos und überhaupt nicht bei Facebook und auch nicht bei Google+ zu finden ist.

Wie zu erwarten, geht der Autor auch bei diesem Thema ausreichend tief in die Materie und spricht auch Bildrechte für andere Netzwerke wie Pinterest, Instagram, YouTube, Google+, Twitter, LinkedIn und Flickr an. In einem weiteren ausführlichen Abschnitt werden dann die CC-Lizenzen erklärt. Weiter geht es mit Fotos von Freunden in sozialen Netzwerken. Spannend ist dann auch der Beitrag zu den jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Bildersuche von Google. Als Laie hat man ja schnell den Eindruck, die großen Konzerne könnten sich alles herausnehmen und vielfach wird das ja wohl auch so gemacht. Auch hier klärt der Autor wieder mit Beispielen auf. Ein weiteres Thema ist die Einbettung fremder Inhalte auf einer Website und welche Konsequenzen daraus entstehen können. Ein im Gegensatz zum vorigen Kapitel relativ kleiner und doch umfassender Bereich im Buch.

Multicopter

multicopter

Grenzenlose Freiheit? Dem scheint nicht so, wenn man den Ausführungen des fünften Kapitels folgt. Wie der Titel verrät, geht es hier um die mittlerweile sehr beliebten unbemannten Fluggeräte, die ohne großen Aufwand eingesetzt werden können. Ein neues und inzwischen wichtiges Thema in dieser dritten Auflage des Buches. Zunächst werden die unterschiedlichen Bezeichnungen dieser Flugobjekte und dann die deutsche Rechtslage dazu erklärt. Man erfährt alles zu den gesetzlichen Vorschriften wie Kennzeichnungspflicht, Kenntnisnachweis, Erlaubnispflicht und Betriebsverbote. Wie zu erwarten, gibt es diverse Einschränkungen an die man sich halten sollte, aber auch Ausnahmen. Hierzu werden auch nachträgliche Auflagen des Bundesrates erläutert und welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben.

Unter Alkoholeinfluss sollte man auch eine Drohne nicht bewegen. Gibt es hier eine Promillegrenze und wenn ja welche? Hier erfährt man es. Und logischerweise geht es auch wieder um Hausrecht, Privatsphäre und Datenschutz sowie um Vorschriften des Urheberrechts und Haftung und Versicherung. Ein angesprochener Aspekt ist noch die Rechtslage in anderen Ländern. Es gibt also auch Einfuhrbestimmungen und mehr, zu beachten. Damit endet das recht überschaubare fünfte Kapitel dann auch.

Rechte schützen

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Etwas umfangreicher wird es wieder im sechsten Kapitel, wo es um Unterlassungs- bis Schadensersatzansprüche geht. So erfährt man, das der Fotograf sowohl Täter, als auch Opfer sein kann. In einem großen Textkasten geht der Autor der Frage nach, ob die Rechtsverfolgung mit oder Anwalt durchgeführt werden sollte. Wie bereits gewohnt, gibt es Beispiele mit Lösungen. Dabei lernt man vieles zum Unterlassungsanspruch, zur Abmahnung und Streitwertgrenze, zum Beseitigungsanspruch, zum Vernichtungsanspruch, zu Rückruf und Entfernung, zum Überlassungsanspruch und vielem mehr.

Hier wird alles klar über Anwaltsgebühren bis zur Schadensberechnung, was stetig durch Beispiele untermauert wird. Es geht um mögliche Ansprüche, die bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstehen können und um Strafvorschriften. Zu Letzteren werden diverse Paragraphen besprochen. Es geht dann auch um Notwehr gegen Paparazzi und ob es bei Gegenwehr einen Unterschied macht, ob man Prominent oder Normalbürger ist. Damit schließt das sechste Kapitel und das deutsche Foto- und Bildrecht ist abgeschlossen.

Vertragsrecht

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Um einem wirklich vollständigen Ratgeber für den fotografischen Alltag gerecht zu werden, gibt Wolfgang Rau im siebten Kapitel auch Hinweise mit allgemeinen Grundsätzen zu Abschlüssen von Verträgen bzw. der vertraglichen Gestaltung. So beginnt das Kapitel mit der Vertragsform, für die es selbstverständlich diverse Vorschriften zu beachten gilt. Weiter geht es mit dem Vertragsinhalt und einem ausführlichen Beispiel. Begriffe wie Sittenwidrigkeit und Privatautonomie werden genauso angesprochen wie die vier wichtigen Aspekte des Nutzungsrechts.

Zur angemessenen Vergütung kommt der Autor gleich mit mehreren Beispielen daher. Ebenso werden allgemeine Geschäftsbedingungen besprochen. Es folgen Erläuterungen zu Vertragsmuster bzw. zu Musterverträgen, zu Vereinbarungen bei Vertragsbrüchen, zu Zahlungen, zu Laufzeit und Kündigungen, zu Gerichtsstandsvereinbarungen, Nebenabreden usw. Diverse Vertragstypen wie der Model-Vertrag, TFP-Vertrag und Property Release werden erklärt und als Leser kann man Vertragsmuster herunterladen. Weitere Themen sind der normale Fotoauftrag, Verträge mit Bild- oder Model-Agenturen sowie das kaufmännische Bestätigungsschreiben.

Gewerblich fotografieren

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Manchmal werden rechtliche Fragen erst relevant, wenn man sein Hobby zum Beruf macht. Auch hier bringt Wolfgang Rau Licht ins Dunkel und klärt in Kapitel 8 zunächst über die Bezeichnung "Fotograf" und wer sich so nennen darf, auf. Ebenso erfährt man, was mit gewerblicher Tätigkeit im Einzelnen gemeint ist und was bei einer freiberuflichen Tätigkeit anders ist. Natürlich werden dann auch die Folgen für die Praxis geklärt. Diverse für den gewerblich tätigen Fotografen relevante Begriffe wie Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Künstlersozialkasse und Handelsregister kommen zur Sprache. Nach hilfreichen Hinweisen zu Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, wird auch das Fotografieren als Freundschaftsdienst besprochen.

Der Künstlersozialkasse ist ein größerer Bereich gewidmet. Hierzu wird erklärt, wer Abgabepflichtig ist. In dem folgenden Abschnitt mit sonstigen Rechtsfragen erfährt man interessantes zu den berüchtigten und sicher verabscheuungswürdigen Abmahnhaien, welche wohl eher dem Reichtum, als dem Recht nahestehen. Hier hilft der Autor mit Tipps zur Vorbeugung. Man erfährt, ob und wann ein Impressum nötig ist und was darin stehen sollte. Auch um Verlinkung und Disclaimer geht es und es werden wieder rechtsgültige Beispieldownloads angeboten. Weiter geht es mit Firmierung, Rechnungen, Verträge und AGB, wo näher auf Bezeichnungen wie GbR und oHG eingegangen wird. Weiterhin ist unlauterer Wettbewerb genauso ein Thema wie das Forderungsmanagement, also Mahnungen. Schließlich wird noch der Umgang mit Agenturen und Lizenzen sowie Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise der GEMA besprochen.

Foto- und Bildrecht in Österreich und der Schweiz

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In Kapitel 9 richtet der Autor seinen Blick über die Grenzen zu unseren Nachbarländern. Hier geht es um wesentliche Unterschiede in Österreich und der Schweiz zur deutschen Rechtslage. Das dürfte in vielen Fällen ausreichend sein, da in den beiden Ländern oft die gleichen Gesetze herrschen wie in Deutschland. Der Autor beginnt mit Österreich und den dortigen Grundlagen des Urheberrechts gefolgt von den Urheberpersönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten des Urhebers. Oft führen unterschiedliche oder fehlende Regeln zu gleichen Resultaten, wie man hier z.B. für den Zweckübertragungsgrundsatz erfährt.

Allerdings gibt es wohl bei der Panoramafreiheit auch wichtige Abweichungen, die zu kennen sicher nicht schadet. Die Stichwörter sind hier Innenansichten und Hilfsmittel. Auch die österreichischen Strafvorschriften werden beschrieben und es gibt wieder ein Beispiel. Was den Umgang mit Drohnen betrifft, sind die Einschränkungen in Österreich größer, was der Autor auch durch die diversen Klassen der unbemannten Luftfahrzeuge beschreibt. Eine Grafik zeigt unterschiedliche Kategorien für Auflagen und Bewilligungen. Schließlich zieht der Autor für Österreich ein durchaus kritisches Fazit.

Auch in der Schweiz unterscheidet sich die Rechtslage offensichtlich nicht so sehr von den deutschen Bestimmungen. Aber auch hier gibt es wichtige Unterschiede, die man kennen sollte. Manches ist schon deshalb anders geregelt, weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist. So erfährt man hier etwas über das Problem der Schöpfungshöhe. Natürlich fehlt auch diesmal ein entsprechendes Beispiel nicht, welches anhand der sogenannten Bob Marley-Entscheidung gezeigt wird. Interessant ist auch die Schweizer Meinung zum Eigentum an Negativen, Dias und Dateien und diversen anderen Dingen. Es ist schon spannend, wie sich unsere Nachbarn hier verhalten. Auch für Multicopter gibt es andere Regelungen in der Schweiz, welche im Buch ausführlich dargelegt werden.

Anhang

Der Anhang am Ende des Buches ist in die drei Abschnitte "Gegenüberstellung der Gesetzesnormen D-A-CH", "Liste kritischer Motive" und "Literaturverzeichnis" unterteilt, worauf noch ein kurzes Portrait des Autors folgt.

gesetzesnormen

Die Gegenüberstellungen der wichtigsten Gesetzesnormen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind hilfreich für einen schnellen Vergleich. In einer Tabelle werden die jeweiligen Paragrafen gegenübergestellt, welche helfen, die entsprechenden Gesetzestexte im Internet zu finden. Für die jeweiligen Länder sind dazu die entsprechenden Internet-Adressen gelistet. Die Liste kritischer Motive führt Orte, Gegenstände und Marken für Deutschland, Europa und Weltweit auf, welche bezüglich Nutzung und Veröffentlichung mit Vorsicht zu genießen sind. Nach dem Autorenportrait folgt noch der übliche und nicht minder hilfreiche Index, womit das Buch dann schließt.

Fazit

aha-buchtipp-recht-fuer-fotografenMit seinem Buch "Recht für Fotografen - Der Ratgeber für den fotografischen Alltag" ist dem Autoren Wolfgang Rau ein detailliertes und wirklich umfassendes Werk gelungen, in welchem er das Kunststück vollbrachte, auch schwierige Sachverhalte gut verständlich an den Leser zu bringen. Es empfiehlt sich, das Buch nicht zu schnell und besser intensiv zu lesen, um das Gelernte gut aufnehmen zu können, was angesichts der spannenden Themen und Beispiele allerdings schwer fällt, weil man nur widerwillig von dem Buch ablässt und oft auch das folgende Thema noch mitnehmen möchte. Ein überaus gelungenes Werk vom Fachmann, welches alle Fotografen im Regal stehen haben sollten.

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